Beratung in Angelegenheiten der Arbeitnehmerveranlagung
Steuerplanung zur Senkung der Steuerbelastung
Abfassung und Übermittlung der Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung an die Abgabenbehörden des Bundes als Bote über Finanzonline
Stellung von Anträgen in steuerlichen Angelegenheiten, wie z.B. Stundung von Steuerschulden, Verlängerung von Fristen oder Herabsetzung von Vorauszahlungen.
Laufende Information über steuerliche Änderungen
Schenken Sie dem Finanzminister kein hart verdientes Geld! Der Steuerausgleich ist ab März und rückwirkend für die letzten 5 Jahre möglich.
Wir beraten Sie gerne auch in Englisch, Serbisch, Kroatisch, Bosnisch und Rumänisch